Es ist eine Ungleichbehandlung die unzählige Spitalsärzte schon seit vielen Jahren zur Weißglut treibt: während beamtete Universitätsbedienstete in Graz ihre Nebenbeschäftigung dem Arbeitgeber lediglich melden müssen, unterliegen nach Kollektivvertrag angestellte Ärzte – sowie sämtliche ärztlichen Mitarbeiter der KaGes diesbezüglich einer rigorosen Genehmigungspflicht.
Mehr als Ordinationstätigkeit im kleinen Rahmen wird de facto nicht erlaubt. Kollegen aus chirurgischen Disziplinen werden dadurch besonders benachteiligt. Dass gerade deshalb viele Schlüsselkräfte in den letzten Jahren das Grazer Klinikum verlassen haben, ist kein Geheimnis.
Wie lange sich die Universitätsklinik diesen Brain-Drain noch leisten will und kann, steht in den Sternen. Gut zu hören, dass sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser gegen ein generelles Nebenbeschäftigungsverbot für Spitalsärzte ausspricht.
Die IGAÄ tritt weiterhin für gleiche Rechte für alle ärztlichen Arbeitnehmer im Klinikum ein. Das Ende der Genehmigungspflicht ärztlicher Nebenbeschäftigungen ist eine zentrale Forderung!
Ihr Wolfgang Oswald